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08.02.2012, 0:34

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Schülervertretung an der Johannes Rau Schule

Karina Stolz - Vertrauenslehrerin
Michaela Kimmerle - stv. Vertrauenslehrerin
Moise Bayeye - Schülersprecher
Nakib Azizadah - stv. Schülersprecher

Nach § 12 des Schulmitwirkungsgesetzes hat die Schülervertretung im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, polititschen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die inhaltliche Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Schülervertretung ist im Erlass über die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz (SV - Erlass) geregelt.